Wie die Gemeinde Kallnach mitteilt, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen gebeten, Bäume, Sträucher und Hecken ordnungsgemäss zurückzuschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos
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Das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher entlang den Verkehrsräumen stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar.

Nur so können klar definierte Verkehrsräume mit entsprechend guten Übersichtsverhältnissen sowie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- beziehungsweise Gehweg hineinragen, zurückzuschneiden.

Rückschnitt je nach Bedarf

Der Rückschnitt hat jeweils bis Ende Mai und Ende November, jederzeit aber auch auf Bedarf zu erfolgen.

Dabei sind gesetzliche Vorgaben zu beachten. Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.

Über Strassen muss die Fahrbahn bis auf eine Höhe von mindestens 4,5 Meter freigehalten werden.

Erforderliche Freihalteraum-Höhe

Über Fusswegen und Trottoirs muss der Freihalteraum (Höhe) mindestens 2,5 Meter betragen.

Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Spiegel, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.

Weitere Informationen zu den einzuhaltenden gesetzlichen Vorgaben sind auf der Webseite der Gemeinde einzusehen.

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